VokManXML 2.3
EULA - End User License Agreement
VokMan ist kostenlose Software, die beliebig kopiert und an Dritte weitergegeben werden dürfen, ohne dass dadurch Urheberrechte verletzt werden. Voraussetzung: Dies geschieht kostenlos und es werden jeweils alle zum Programm gehörenden Dateien weitergegeben.
Freeware-Programme dürfen kostenlos und ohne jede Einschränkung benutzt werden. Auch die mit diesen Programmen erstellten Dateien unterliegen keinerlei Urheberrechten seitens des Programmautors und dürfen ebenfalls beliebig kopiert und an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Ausführliche Freeware-Lizenzbedingungen
Gewährleistungsbeschränkung
Die Software und ihre Dokumentation wird wie sie ist zur Verfügung gestellt. Da Fehlfunktionen auch bei ausführlich getesteter Software durch die Vielzahl an verschiedenen Rechnerkonfigurationen niemals ausgeschlossen werden können, übernimmt der Autor keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden, die sich durch direkten oder indirekten Einsatz der Software oder der Dokumentation ergeben. Uneingeschränkt ausgeschlossen ist vor allem die Haftung für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen und Daten und Schäden an anderer Software, auch wenn diese dem Autor bekannt sein sollten. Ausschließlich der Benutzer haftet für Folgen der Benutzung dieser Software.
Weitergabe
Das Programm darf zusammen mit allen zugehörigen Dateien und in unverändertem Zustand weitergeben werden. Veröffentlichungen auf CD-ROM innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind gestattet. Veröffentlichungen als sog. Bookware sind nur mit Zustimmung des Autors zulässig.
Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien werden nach § 263a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz geltend gemacht.
Sonstiges
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen ist der Autor berechtigt, dem Anwender die Nutzungslizenz zu entziehen.
Alle verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland